für die Erteilung eines Dienstauftrages Evangelischer Schulseelsorge:
Unter besonderen Bedingungen kann ein kirchlich finanzierter Dienstauftrag für Evangelische Schulseelsorge an Pfarrer/innen im hauptberuflichen Gestellungsvertrag erteilt werden. Er umfasst in der Regel ein Viertel des Stundendeputats (entsprechend bis zu 6 Stunden) einer hauptberuflichen Lehrkraft.
Vor Erteilung des Dienstauftrages sind folgende Aspekte zu prüfen:
Die Schulamtsdirektoren im Kirchendienst stellen das Einverständnis mit Schule, Dekanat und dem Referat Schule und Religionsunterricht in der Kirchenverwaltung der EKHN her.