Im schulischen Betrieb und bei von der Schule verantworteten Veranstaltungen sind der/die Schulseelsorger/in ebenso versichert wie vergleichbare staatliche Lehrerinnen/Lehrer. Maßnahmen, die nicht als schulische Veranstaltung gelten, sondern als kirchliche Veranstaltungen geplant sind, müssen vorab beim Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung der EKHN angemeldet werden, damit kirchlicher Versicherungsschutz besteht.