Die Dienst- und Fachaufsicht für Ev. Schulseelsorge liegt bei den Schulamtsdirektoren im Kirchendienst, die Verantwortlichkeit für den Bereich der Fort- und Weiterbildung beim Religionspädagogischen Institut. Beiden Einrichtungen legt der/die Schulseelsorger/in zum Schuljahresende einen Bericht vor.