der Evangelischen Schulseelsorge
Zum Dienstauftrag Evangelische Schulseelsorge gehören insbesondere die qualifizierte seelsorgerliche Begleitung und Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie der Schulgemeinde. Da Schule ein öffentlicher Raum ist, bedarf es geschützter »Räume/ Gelegenheiten« in denen Evangelische Schulseelsorge stattfinden kann. Ein offiziell ausgewiesenes »Sprechzimmer« ist nicht anonym genug. Dennoch ist ein Raum notwendig, damit bei Bedarf nicht erst in der ganzen Schule nach einem geeigneten Platz gesucht werden muss. Ebenso notwendig ist in diesem Zusammenhang auch ein ungehinderter Zugang zu einem Telefon in verschwiegener Atmosphäre. Der zur Verfügung gestellte Raum sollte auch für Arbeitsgemeinschaften genutzt werden können und zur Vorbereitung von Bildungsangeboten, Freizeitaktivitäten, Schulgottesdiensten oder anderer Formen religiöser Angebote im Schulalltag (z.B. Meditationen) geeignet sein.
Ein zweiter Schwerpunkt Evangelischer Schulseelsorge besteht in Bildungs- und Freizeitangeboten und die Mitgestaltung der Schule als Lebensraum. Diese Angebote sind ebenfalls »Zeit-Räume« für Evangelische Schulseelsorge.
Den dritten Schwerpunkt der Arbeit bildet die Vernetzung mit dem kirchlichen/ sozialen Umfeld. Evangelische Schulseelsorge kann nicht alles leisten. Sie ist weder Therapie noch Sozialarbeit und bedarf daher der professionellen Unterstützung. Entsprechend ihres Auftrages ist Evangelische Schulseelsorge einerseits im Rechtsraum von Schule angesiedelt und bedarf deshalb der Abstimmung mit der jeweiligen Schule. Als kirchlich verantwortetes Handlungsfeld ist sie andererseits der Evangelische Jugendhilfe gemäß Kinder- und Jugendhilferecht zugeordnet und arbeitet mit der Evangelischen Jugendvertretung im Dekanat zusammen.