Die Juleica ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit.
Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Die Juleica bekommt, wer mindestens 16 Jahre alt ist und die Teilnahme an einer Ausbildung nach festgelegten Standards nachweisen kann.
Für ihr ehrenamtliches Engagement erhalten Jugendleiter*innen vielerorts Vergünstigungen. Die fallen regional verschieden aus und können vom kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad bis hin zu Ermäßigungen beim Kino-Besuch reichen.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier:
Die Schulung und Qualifizierung von Kinder- und Jugendleiter*innen ist seit jeher zentrales Thema und Aufgabe der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit. Im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII - KJHG) fordert der Gesetzgeber, dass die Ausbildung für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, bei einer von Veränderung und Weiterentwicklung geprägten Kinder- und Jugendarbeit, unverzichtbar ist.
Eine an Mindeststandards orientierte Ausbildung von Kinder- und Jugendleiter*innen in der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit bietet Gewähr für eine fundierte und qualifizierte Ausbildung, und stellt damit einen zentralen Beitrag zur Qualitätssicherung in der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit dar. Die Ausbildung von Kinder- und Jugendleiter*innen geschieht in der Verantwortung von Jugendverbänden, Jugendpflegen und sonstigen Trägern der Kinder- und Jugendarbeit.
Das spezifisch-trägerorientierte Ausbildungskonzept ist Grundlage der Ausbildung von Kinder- und Jugendleiter*innen. Die Ausbildung ist, unabhängig welcher Träger diese verantwortlich durchführt, an folgende Standards gebunden:
Mindeststandards für die Kinder- und JugendleiterInnen-Ausbildung